help desk Unlimited TM
Arbeitsvertrag
Zwischen
Frau oder Herr
XXXXX YYYYY
geb. am 77.66.1999 in sometown
Some street
someplace
- nachstehend Arbeitnehmer genannt -
und
help desk Unlimited TM
Some street
someplace some continent
- nachstehend Arbeitgeber genannt -
§ 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses
(1)
Der Arbeitnehmer tritt mit Wirkung vom 88.88.1988 in die unbefristeten Dienste der help desk Unlimited TM.
Vor Beginn des Arbeitsverhältnisses ist die Kündigung ausgeschlossen.
(2)
Das Arbeitsverhältnis wird zunächst als Probearbeitsverhältnis vereinbart. Die Probezeit beginnt mit
Arbeitsvertragsbeginn und endet sechs Monate nach Arbeitsvertragsbeginn.
§ 2 Tätigkeit
(1)
Der Arbeitnehmer wird angestellt als Call Center Agent. In Einzelnen Richtet sich die Tätigkeit nach
der Stellenbeschreibung zum Arbeitsplatz, die gesondert gefasst wird und Bestandteil dieses Arbeits-
vertrages ist.
(2)
Die Firma behält sich vor, dem Arbeitnehmer eine andere zumutbare Tätigkeit, auch innerhalb der
Firmengruppe zuzuweisen, die seinen Vorkenntnissen und Fähigkeiten entspricht. Macht sie hiervon
Gebrauch, so ist die bisherige Vergütung weiter zu zahlen.
(3)
Obwohl das Aufgabengebiet des Arbeitnehmers ein generell selbständiges und innovatives Arbeiten
erfordert, gehört es zu den Obliegenheiten des Arbeitnehmers, die Bestimmung der Dringlichkeit von
Arbeiten nicht ohne Zustimmung seiner Vorgesetzten vorzunehmen und die Vorgesetzten über beab
sichtigte Vorhaben und den Stand von Arbeiten zu unterrichten.
(4)
Arbeitsort ist Sometown in Somewhere.
§ 3 Arbeitszeit
(1)
Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 40 Stunden wöchentlich.
(2)
Die Arbeit ist an fünf von sieben Tagen der Woche zu leisten. Als Arbeitstage zählen alle Tage der
Woche einschließlich Samstage. Sonntage und Feiertage.
(3)
Die Firma behält sich vor, auch Mehrarbeit über den Rahmen der Normalarbeitszeit hinaus anzuord
nen. Bei entsprechenden betrieblichem Bedarf ist der Arbeitnehmer verpflichtet, in zumutbarem Maß
zusätzliche Stunden über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus zu leisten.
(4)
Dem Mitarbeiter ist bekannt, dass die Auftragslage sowie der Arbeitsanfall im telefonischen Support
kurzfristigen Schwankungen unterworfen ist und von allen Mitarbeitern eine hohe Flexibilität verlangt.
Die help desk Ltd ist daher berechtigt, die vertragliche Arbeitszeit so zu legen, dass der Mitarbeiter
bei betrieblicher Notwendigkeit unregelmäßig an einzelnen Wochentagen eingesetzt werden kann.
(5)
Der Mitarbeiter ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und der betrieblichen Notwendigkeit
verpflichtet, auf Anordnung Mehr-, Sonn-, Feiertags-, Schicht- und Nachtarbeit zu leisten.
(6)
Mehrarbeit bis maximal 20 Stunden pro Woche und Minderarbeit ohne zeitliche Beschränkung ist auf
Grundlage eines von help desk Unlimited für jeden Mitarbeiter geführten Arbeitszeitkontos innerhalb von
sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen so auszugleichen, dass im Durchschnitt die
regelmäßige Arbeitszeit gemäß Abs. 1 erreicht wird. Es wird ein Zeitkonto +/-40 Stunden geführt. Als
Messinstrument gilt die Zeiterfassung.
§4 Gehalt
(1)
Das Gehalt ist von der definierten Leveleinteilung abhängig. Der Mitarbeiter startet mit einem monatli-
chen Grundgehalt in Höhe von ####,## EUR Brutto. Die Leveleinteilung erfolgt durch die im Lohnsys-
tem definierten Parameter. Die Vergütung ist jeweils bis zum 3. des Folgemonats bargeldlos unter
Abzug der gesetzlichen Einbehalte zu zahlen.
(2)
Der Mitarbeiter erhält darüber hinaus zusätzliche Vergütungen, deren Berechnung anhand des ihm im
Rahmen der Einstellung erläuterten und als Anlage - Lohnsystem beigefügten Lohnsystems erfolgt.
Der Mitarbeiter erklärt sich mit der Anwendung des Lohnsystems ausdrücklich einverstanden. Gleich-
zeitig erklärt er sich damit einverstanden, dass die Parameter für die zusätzliche Entlohnung im Rah-
men betrieblicher Notwendigkeiten seitens des Arbeitgebers nach billigem Ermessen geändert werden
können.
§5 Spesen
(1)
Die Vergütung von geschäftlich verursachten Spesen erfolgt aufgrund der jeweils gültigen von der
help desk Unlimited nach billigem Ermessen aufgestellten Spesenregelung. Die derzeit gültige Spesenre-
gelung ist als Anlage - Spesenreglement beigefügt.
(2)
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, auf Weisung der Geschäftsleitung Dienstreisen durchzuführen.
§6 Gratifikationen, Urlaubsgeld
(1)
Etwaige Gratifikationen oder besondere Zuwendungen von help desk Unlimited stellen stets ausschließ-
lich freiwillige Leistungen dar und begründen für den Mitarbeiter, auch im Wiederholungsfalle, keinen
Rechtsanspruch.
§ 7 Urlaub
(1)
Der Arbeitnehmer erhält unter Zugrundelegung einer Fünf-Tage-Woche 25 Arbeitstage als Urlaub. Er
erhöht sich nach einer Beschäftigungsdauer von einem Jahr auf 28, nach einer Beschäftigungsdauer
von zwei Jahren auf 30 Arbeitstage. Der Zeitpunkt des Urlaubsantritts ist unter Berücksichtigung der
Geschäftsinteressen festzulegen. Urlaub wird nicht vor Ablauf einer sechsmonatigen Laufzeit des
Arbeitsverhältnisses gewährt.
(2)
Der Urlaub muss im laufenden Kalenderjahr genommen werden. Eine Überschreibung des Urlaubs
auf das Folgejahr ist nur auf Antrag längstens bis zum 31. März möglich. Danach verfällt der An-
spruch. Eine Abgeltung findet nicht statt.
(3)
Ist im Zeitpunkt der Kündigung des Arbeitsverhältnisses der Urlaubsanspruch noch nicht erfü11t, ist der
Urlaub, soweit dies unter Berücksichtigung betrieblicher Interessen möglich ist, während der Kündi-
gungsfrist zu gewähren und zu nehmen. Soweit der Urlaub nicht gewährt werden kann oder die Kün-
digungsfrist nicht ausreicht, ist der Urlaub abzugelten.
(4)
Hat der Arbeitnehmer im Zeitpunkt seines Ausscheidens aus der Firma mehr Urlaub erhalten, als ihm
zusteht, so hat er den Mehrbetrag zurückzuzahlen. Dies gilt nicht hinsichtlich des gesetzlichen Min-
desturlaubs, wenn die Überzahlung darauf beruht, daß der Arbeitnehmer nach erfüllter Wartezeit in
der ersten Hälfte des Kalenderjahres ausscheidet.
(5)
Die Urlaubsabgeltung entfällt ausnahmsweise, wenn der Arbeitnehmer durch eigenes, schwerwiegen-
des Verschulden aus einem Grund entlassen wurde, der eine fristlose Kündigung rechtfertigt, oder
das Arbeitsverhältnis vorzeitig gelöst hat und in diesen Fällen eine grobe Verletzung der Treuepflicht
aus dem Arbeitsverhältnis vorliegt.
§ 8 Gehaltsverpfändung und Gehaltsabtretung
(1)
Der Arbeitnehmer darf seine Vergütungsansprüche weder verpfänden noch abtreten.
(2)
help desk Unlimited behält sich vor, nachträglich vertragswidrig vorgenommene Abtretungen oder Ver-
pfändungen zu genehmigen.
(3)
Die Kosten, die help desk Unlimited durch die Bearbeitung von Pfändungen, Verpfändungen und Abtre-
tungen der Vergütungstansprüche des Arbeitnehmers entstehen, trägt der Arbeitnehmer. Diese Kosten
werden pauschaliert mit EUR 26,00 pro Pfändung, Abtretung und Verpfändung sowie gegebenenfalls
zusätzlich EUR 10,00 für jedes Schreiben sowie EUR 1,50 pro Überweisung. Bei Nachweis höherer tatsäch-
licher Kosten ist help desk Unlimited zu deren Ansatz berechtigt.
§ 9 Arbeitsverhinderung
(1)
Ist der Arbeitnehmer infolge auf Krankheit beruhender Arbeitsunfähigkeit an der Arbeitsleistung ver-
hindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so erhält er Gehaltsfortzahlung für die Dauer von sechs
Wochen nach Maßgabe des Entgeltfortzahlungsgesetzes in seiner jeweiligen Fassung.
(2)
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, der Firma jede Dienstverhinderung sowie deren voraussichtliche
Dauer unverzüglich anzuzeigen. Auf Verlangen sind die Grunde der Dienstverhinderung mitzuteilen.
Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als angegeben, so ist der Arbeitnehmer verpflichtet, unverzüglich
bei Bekannt werden die fortdauernde Arbeitsunfähigkeit zu melden.
(3)
Im Falle der Erkrankung ist der Arbeitnehmer verpflichtet, ab dem ersten Kalendertages und vor Ab-
lauf des dritten Arbeitstages nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit eine ärztliche Bescheinigung über
Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer vorzulegen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit län-
ger als in der Bescheinigung angegeben, so ist der Arbeitnehmer verpflichtet, innerhalb von zwei Ta-
gen eine neue ärztliche Bescheinigung einzureichen.
§ 10 Verschwiegenheitsverpflichtung
(1)
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, insbesondere Ge-
schäftsbeziehungen, Kundenadressen (Endkunden wie Auftraggeber) und Kundendaten, Konditionen,
Preise und Kalkulationen, Arbeitsprozesse, Strukturen, Entwicklungen, Versuche und Know-how ins-
besondere im Bereich der internen Wissensdatenbank, EDV-, Organisations- und Programmunterla-
gen, Anwendungspakete, Dokumente, Zeichnungen, Fotografien, Akten, Korrespondenzen u.ä.,
gleichgültig ob vom Mitarbeiter selbst angefertigt, sowohl während der Dauer des Arbeitsverhältnisses
als auch nach seiner Beendigung Stillschweigen zu bewahren. Die Geheimhaltungspflicht erstreckt
sich nicht auf solche Kenntnisse, die jedermann zugänglich sind. Im Zweifelsfalle sind jedoch techni-
sche, kaufmännische und persönliche Vorgänge und Verhältnisse, die dem Arbeitnehmer im Zusam-
menhang mit seiner Tätigkeit bekannt werden, als Unternehmensgeheimnisse zu behandeln. In sol-
chen Fällen ist der Arbeitnehmer vor der Offenbarung gegenüber Dritten verpflichtet, eine Weisung
der Geschäftsleitung einzuholen, ob eine bestimmte Tatsache vertraulich zu behandeln ist oder nicht.
Die Anfertigung von Kopien sowie von Fotografien ist untersagt.
(2)
Sämtliche Unterlagen und Notizen, inklusive Projektbeschreibungen, Dateien, Protokolle oder andere
Unterlagen, die aufgrund der Tätigkeit bei der help desk Unlimited entstanden oder in seinen Besitz ge-
langt sind, sind vom Mitarbeiter am letzten Arbeitstag unaufgefordert und vollständig das Unterneh-
men zurückzugeben.
(3)
Die Schweigepflicht erstreckt sich auch auf Angelegenheiten anderer Firmen, mit denen das Unter-
nehmen wirtschaftlich oder organisatorisch verbunden ist.
(4)
Über seine Vergütung hat der Arbeitnehmer dritten Personen gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
Dies gilt nicht für die Fälle, in denen er gesetzlich berechtigt oder verpflichtet ist, Angaben über sein
Einkommen zu machen, wie beispielsweise dem Finanzamt, dem Arbeitsamt oder einer sonstigen
staatlichen Stelle.
(5)
Die betrieblichen Sicherheitsbestimmungen sind zu beachten. Vertrauliche und geheim zu haltende
Schriftstücke, Zeichnungen, Modelle und ähnliche Unterlagen sind unter Verschluß zu halten.
(6)
Der Mitarbeiter wird darauf hingewiesen, dass es ihm nach § 5 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
untersagt ist, personenbezogene Daten unbefugt zu verarbeiten oder zu nutzen. Dieses Datenge-
heimnis besteht auch nach Beendigung der Tätigkeit bei help desk Unlimited fort. Gemäß § 43 BDSG ist
der widerrechtliche Umgang mit personenbezogenen Daten unter Strafe gestellt.
§ 11 Diensterfindungen
(1)
Für die Behandlung von Diensterfindungen gelten die Vorschriften des Gesetzes über Arbeitnehmer-
erfindungen vom 25.07.1957 (BGBI I, S. 756 ff. einschließlich späterer Änderungen) in seiner jeweili-
gen Fassung sowie die hierzu ergangenen Richtlinien für die Vergütung von Arbeitnehmererfindungen
im privaten Dienst.
(2)
Urheberrechtlich geschützte Werke, die der Mitarbeiter in Erfüllung seiner Pflichten aus dem Vertrag
schafft, werden zu dem Zweck hergestellt, dem Arbeitgeber zur umfassenden und ausschließlichen
Nutzung und Auswertung solcher Werke in die Lage zu versetzen, und zwar ausdrücklich auch durch
solche Verwertungen, die bei Schaffung der Werke noch nicht abzusehen sind.
(3)
Im Hinblick auf diesen Vertragzweck räumt der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber für die Dauer des Ur-
heberrechtsschutzes sämtliche Urheberrechtlichen Nutzungsrechte an solchen Werken ein, und zwar
ausschließlich und auf Dritte übertragbar sowie inhaltlich und zeitlich unbeschränkt. Das Recht zur
Nutzung in geänderter, insbesondere übersetzter, verkürzter, ergänzter oder fortentwickelter Fassung
wird ebenfalls eingeräumt. Der Arbeitgeber kann das Werk selbst oder durch Dritte sowie mit oder
ohne Angabe des Autorennamens nutzen und nutzen lassen. Sämtliche Nutzungsrechte sind für Auf-
lagen und Ausgaben in unbeschränkter Höhe einqeräumt.
(4)
Durch die nach diesem Vertrag zu zahlende Vergütung ist die Einräumung der Nutzungsrechte abge-
golten.
§ 12 Nebentätigkeit
(1)
Jede Nebentätigkeit, gleichgültig, ob sie entgeltlich oder unentgeltlich ausgeübt wird, bedarf der vorhe-
rigen Zustimmung der help desk Unlimited. Die Zustimmung ist zu erteilen, wenn die Nebentätigkeit die
Wahrnehmung der dienstlichen Aufgaben zeitlich nicht oder allenfalls unwesentlich behindert und
sonstige berechtigte interessen der help desk Unlimited nicht beeinträchtigt werden.
(2)
help desk Unlimited hat die Entscheidung über den Antrag des Arbeitnehmers auf Zustimmung zur Ne-
bentätigkeit innerhalb von vier Wochen nach Eingang des Antrags zu treffen. Wird innerhalb dieser
Frist eine Entscheidung nicht gefällt, gilt die Zustimmung als erteilt.
§ 13 Beendigung des Arbeitsverhältnisses
(1)
Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf des Monats, in dem der Arbeitnehmer das 65. Lebensjahr voll-
endet, durch Erwerbsunfähigkeit oder durch Kündigung.
(2)
Die Kündigung bedarf der Schriftform. Die Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit beträgt 14 Tage
zur Monatsmitte oder zum Monatsende. Die Anwendung der verlängerten Kündigungsfristen und
Kündigungstermine gemäß § 622 Abs. 2 BGB wird für beide Vertragsteile vereinbart.
(3)
help desk Unlimited ist berechtigt, den Arbeitnehmer unter Fortzahlung der Bezüge mit Ausspruch einer
Kündigung, gleichgültig von wem sie ausgesprochen wird, unter Anrechnung restlicher Urlaubsan-
sprüche von der Arbeitsleistung freizustellen. Eine solche Freistellungsbefugnis besteht ebenfalls,
wenn ein wichtiger Grund, insbesondere ein grober Vertragsverstoß der die Vertrauensgrundlage
beeinträchtigt, wie beispielsweise Geheimnisverrat, Konkurrenztätigkeit etc. gegeben ist.
(4)
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 14 Nebenabreden und Vertragsänderungen
Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen des Vertrages und Nebenabreden bedürfen zu
ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 15 Haftung
Für Schäden an Privateigentum der Arbeitnehmer haftet help desk Unlimited im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen und nur dann, wenn sie ein Verschulden trifft.
(2)
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich zur korrekten Ausführung seiner ihm aufgetragenen Arbeiten. Bei
Nichteinhaltung bzw. bei fahrlässigem Verhalten, ist die Firma berechtigt, den ihr durch das Arbeits-
verhalten begründeten Schaden dem Arbeitnehmer in Rechnung zu stellen und in der darauf folgen-
den Gehaltsabrechnung in Abzug zu bringen.
(3)
Verursacht der Arbeitnehmer durch eine schuldhafte Pflichtverletzung einen Schaden, so hat er im
Falle einfacher Fahrlässigkeit den Schaden zur Hälfte, höchstens jedoch bis zum Betrag einer ge-
wöhnlichen Monatsnettovergütung zu ersetzen. Bei grober Fahrlässiqkeit hat der Arbeitnehmer den
Schaden voll zu tragen, jedoch der Höhe nach beschränkt auf den dreifachen Betrag der gewöhnli-
chen Monatsnettovergütung. Diese Grundsätze geltend entsprechend bei Schadensersatzansprüchen
Dritter. Bei Vorsatz haftet der Arbeitnehmer unbeschränkt.
§ 16 Vertragsstrafe
(1)
Nimmt der Arbeitnehmer die Arbeit nicht oder verspätet auf, löst er das Arbeitsverhältnis ohne Einhal-
tung der maßgeblichen Kündigungsfrist auf, verweigert er vorübergehend die Arbeit oder help desk
Unlimited durch vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers zur außerordentlichen Kündigung veran-
lasst, so hat der Arbeitnehmer an die Firma eine Vertragsstrafe zu zahlen.
(2)
Als Vertragsstrafe wird für den Fall der verspäteten Aufnahme der Arbeit sowie der vorübergehenden
Arbeitsverweigerung ein Bruttoentgelt für jeden Tag der Zuwiderhandlung vereinbart, insbesondere
jedoch nicht mehr als das in der gesetzlichen Mindestkündigungsfrist ansonsten erhaltene Arbeitsent-
gelt. Im übrigen beträgt die Vertragsstrafe ein Bruttomonatsgehalt.
(3)
Verstößt der Arbeitnehmer gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung aus § 9, so gilt für jeden Fall der
Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 2560,00 als vereinbart.
(4)
Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
§ 17 Besondere Vereinbarungen
(1)
Ein Entgeltfortzahlungsanspruch gegen die Firma in den Fällen der Freistellung nach § 45 SGB V
(Beaufsichtigung und Betreuung oder Pflege eines erkrankten Kindes unter 12 Jahren) nach § 616
sowie nach § 629 BGB wird ausgeschlossen.
(2)
Alle beiderseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und solche, die mit dem Arbeitsverhältnis in
Verbindung stehen, verfallen, wenn sie nicht innerhalb eines Monats nach der Fälligkeit gegenüber
der andereren Vertragspartei schriftlich erhoben werden. Lehnt die Gegenpartei den Anspruch ab oder
erklärt sie sich nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Geltendmachung des Anspruches, so verfällt
dieser, wenn er nicht innerhalb von 2 Monaten nach der Ablehnung oder dem Fristablauf gerichtlich
geltend gemacht wird.
(3)
Der Arbeitnehmer erklärt sich damit einverstanden, daß seine personenbezogenen Daten automati-
siert gespeichert und verarbeitet werden. Er erklärt, daß er sich die anliegenden Belehrung über das
Datengeheimnis durchgelesen hat und die ebenfalls anliegende Verpflichtungserklärung nach
§ 5 BDSG unterzeichnen wird.
(4)
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, an der betrieblichen Datenerfassung oder der Benutzung eines
Betriebsausweises über Kommt-/ Gehzeiten nach Weisung der Geschäftsleitung teilzunehmen. Ein-
zelheiten bestimmt die Anweisung der help desk Unlimited. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich insbeson-
dere, einen maschinenlesbaren Ausweis zu benutzen.
(5)
Der Mitarbeiter erledigt die ihm Übertragenen Aufgaben sorgfältig und wahrt die Interessen der help desk Unlimited TM mit Umsicht. Er befolgt die Anordnungen der Geschäftsleitung. Er meldet ihm bekannt
werdende Schwierigkeiten und Unzulänglichkeiten im Unternehmen und trägt dazu bei, von ihm er-
kannte Schwachstellen zu beseitigen und Arbeitsprozesse zu optimieren. Er behandelt Arbeitsmittel
mit Sorgfalt und fachgerecht.
(7)
Von besonderer Bedeutung ist die sachgemäße Benutzung der verwendeten EDV-Anlagen. Vertrags-
bestandteil sind daher die als Anlage IT- Richtlinien beigefügten Benutzungsrichtlinien. Der Mitar-
beiter erklärt sich mit den darin enthaltenen Regeln ausdrücklich einverstanden.
(8)
Die help desk Unlimited verpflichtet sich gegenüber ihren Kunden für deren Endkunden einen qualitativ
hochstehenden Support zu liefern. Neben der Qualität des fachlichen Supports sind daher insbeson-
dere kurze Reaktionszeiten und absolute Kundenorientierung und Kundenfreundlichkeit von höchster
Bedeutung. Um diesen Anforderungen zu genügen, nimmt der Mitarbeiter zu Beginn und während des
Arbeitsverhältnisses fortlaufend an Trainingsmaßnahmen teil.
(9)
Um das den Kunden geschuldete hohe Niveau der Dienstleistung zu gewährleisten, werden die von
den Mitarbeitern geführten Kundentelefonate in regelmäßigen Abständen von Seiten des für die Aus-
und Weiterbildung zuständigen Fachpersonals ohne Vorankündigung im Einzelfall mitgehört. Diese
Maßnahmen dienen ausschließlich Ausbildungs- und Qualitätssicherungszwecken und werden hierauf
beschränkt. Das Mithören privater Telefongespräche ist ausgeschlossen. Der Mitarbeiter erklärt aus-
drücklich sein Einverständnis mit der beschriebenen Maßnahme.
(10)
Kosten aus privaten Telefongesprächen werden dem Mitarbeiter monatlich ausgewiesen und vom
Nettogehalt abgezogen.
(11)
Jegliche Nutzung der IT Infrastruktur (Ausnahmen siehe §15 Abs. 10) der help desk Unlimited und deren
Auftraggebern zu privaten Zwecken ist untersagt.
§ 18 Einstellungsfragebogen
Der vom Arbeitnehmer ausgefüllte und unterzeichnete Einstellungsfragebogen ist Bestandteil des
Arbeitsvertrages. Unrichtige Angaben im Einstellungsfragebogen und im Einstellungs- oder Bewer-
bungsgespräch können zur Anfechtung des Arbeitsvertrages führen mit der Folge der Nichtigkeit des
Vertragsverhältnisses.
§ 19 Unterschriften
help desk Unlimited
Arbeitgeber
help desk Unlimited
Arbeitgeber
Arbeitnehmer
Betriebsrat
Anlagen:
Lohnsystem
Spesenreglement
IT-Richtlinien
Betriebsrat - Begrüßungsschreiben