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·published 2007-04-03 21:45 UTC
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Hallo

Wir sind 4 Studierende, alle im 6. (Bachelor-)Semester und wir sind uns nicht ganz im klaren ob wir nun cgII für den Master schon hören dürfen.

http://typo3.cs.uni-paderborn.de/studium/pruefungswesen/pa-hinweise.html#uebergangbm
sagt:
"Vor Abschluss des Bachelorstudiums dürfen Veranstaltungen des Masterstudiengangs im Haupt- und Nebenfach im Umfang von maximal 16 ECTS-Punkten absolviert werden, sobald die Bachelorarbeit angemeldet ist und bereits zwei Bachelor-Module des 2. Studienabschnitts absolviert wurden."

Drei von uns haben bereits zwei Bachelor-Module des 2. Studienabschnitts absolviert, allerdings ist die Bachelorarbeit noch nicht angemeldet. Sie wird aber innerhalb des nächsten Monats angemeldet werden, also vor Ende von cgII.

Einer von uns hat leider erst ein Bachelor-Modul des 2. Studienabschnitts absolviert, auch er wird seine Bachelorarbeit innerhalb des nächsten Moants anmelden.

Dürfen wir nun an cgII teilnehmen oder nicht?

Grüße
Olaf