Auszug aus der VO (EG) 1713/2006 vom 20.11.2006:
(2) Zu diesem Zeitpunkt galt es als notwendig, der M?glichkeit
Rechnung zu tragen, dass bei der Einfuhr aus Drittl?ndern von unter
eine gemeinsame Marktordnung fallenden Erzeugnissen, die unter
bestimmten Bedingungen dem Zolllagerverfahren oder dem
Freizonenverfahren unterstellt werden konnten, wobei die Erhebung der
Einfuhrz?lle ausgesetzt wurde, eine Vorschrift eingef?hrt werden
konnte, dass ein der Ausfuhrerstattung entsprechender Betrag gezahlt
werden sollte, sobald die Gemeinschaftserzeugnisse oder zur Ausfuhr
bestimmten Gemeinschaftswaren einem solchen Verfahren unterstellt
wurden.