1) Wird der Verbrauch für mehrere Monate abgerechnet, so kann der
Lieferant für die nach der letzten Abrechnung verbrauchte Elektrizität
eine Abschlags- zahlung verlangen. Diese ist anteilig für den Zeitraum
der Abschlagszahlung entsprechend dem Verbrauch im zuletzt
abgerechneten Zeitraum zu berechnen. Ist eine solche Berechnung nicht
möglich, so bemisst sich die Abschlagszahlung nach dem
durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden. Macht der Kunde
glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so ist dies an-
gemessen zu berücksichtigen.