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#2056430 ·published 2011-05-10 20:21 UTC
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Sehr geehrter Herr Prüfer,

wir möchten uns gerne zuerst zu der gemeldeten Ruhestörung äußern.
Es ist natürlich grundsätzlich ihr gutes Recht und auch erwünscht, dass die Nachbarn sich über zu hohe Geräuschpegel beschweren, und wir nehmen uns dies selbstverständlich auch ernst
und werden in Zukunft besser auf die Einhaltung der Zeiten und auf einen angemessenen Geräuschpegel achten.
Es ist nur schade, dass uns das jetzt erst mitgeteilt wird, da Sie ja aufgezeigt haben, es seien bereits mehrere Beschwerden eingegangen.
Da sich bisher Niemand über die Lautstärke beschwert hat, sind wir davon ausgegangen, dass diese Niemanden stört. Wir waren uns nicht bewusst, dass andere dies hören konnten, werden aber wie gesagt in Zukunft leise sein.

Der zweite Punkt, mit dem wir nicht einverstanden sind, ist das Verbot der Benutzung der Dachfläche, worauf unsere Balkonplatten liegen.
Der Makler, der uns diese Wohung gezeigt hat, erzählte uns damals, dass wir die Fläche ganz nach unseren Belieben nutzen und sogar umgestalten dürfen.
Er hatte nebenbei auch die Anregung zu dem besagten Planschbecken gegeben, welches nebenbei bisher nicht mit Wasser befüllt war.
Des weiteren wurde, wie Sie sicher wissen, der erste Mietvertrag noch vor dem Einzug annulliert und neu aufgesetzt mit einer Steigerung der Kaltmiete von € 373,50 auf € 497,70.
Diese erhebliche Steigerung wurde zum einen durch eine um ca. 9 qm größere Wohnfläche begründet, und zum anderen eben wegen der großen Dachterasse.
Abgesehen davon gibt es keine Abtrennung des Daches zu unseren Balkonplatten, was natürlich den Eindruck einer zusammenhängenden Dachterasse bestärkt.
Aus diesen Gründen finden wir es nicht in Ordnung, dass uns jetzt der "schwarze Peter" zugeschoben wird. Dass wir die Fläche nun nicht mehr nutzen werden, ist nach Ihrer Funktionsbeschreibung selbstverständlich, es wäre aber nur fair, wenn Sie uns auch durch eine Mietminderung entgegenkommen.
Die sog. Dachterasse war schließlich der ausschlaggebende Grund für den Bezug der Wohnung.

Ich hoffe, Sie haben Verständnis um unsere Situation und bitten um Entschuldigung bezüglich der Ruhestörung.