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AGB Carpo Internet telefonie,

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#1396418 ·published 2009-04-19 12:00 UTC
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AGB Carpo Internet telefonie,


CARPO
Allgemeine Geschäftsbedingungen für VoIP Telefonie - Privatkunden


Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Dienstleistungen und Produkte von Carpo Deutschland GmbH („CARPO“), insbesondere das Führen von Telefongesprächen über das Internet („VoIP“).

Als Kunde wird jede natürliche Person bezeichnet, welche mit CARPO einen Vertrag abgeschlossen hat.

1. Geltungsbereich

1.1 Die AGB gelten in Ergänzung zur elektronisch aufgezeichneten Standard-Anmeldung für alle Dienstleistungen, ob kostenpflichtig oder kostenlos, welche CARPO erbringt. Besondere vertragliche Abreden, wie schriftliche Individualvereinbarungen oder Leistungsbeschreibungen, gehen den AGB im Falle von Widersprüchen vor. Die jeweils aktuelle und verbindliche Fassung der AGB wird im Internet unter www.carpo.de publiziert.

1.2 Änderungen der AGB oder der „CARPO Leistungsbeschreibung für Internet Telefonie – Privatkunden“ wird CARPO im Internet publizieren. Bei Änderungen der AGB oder Einschränkungen der „CARPO Leistungsbeschreibung für Internet Telefonie – Privatkunden“ wird CARPO die neuen AGB oder die neue Leistungsbeschreibung dem Kunden darüber hinaus in Textform auf elektronischem Wege zustellen. Derartige Vertragsänderungen bedürfen der Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung gilt als erteilt, sofern der Kunde der in Textform mitgeteilten Vertragsänderung nicht binnen 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform widerspricht. Die Erklärung des Widerspruchs kann schriftlich an folgende Adresse erfolgen: CARPO Deutschland GmbH, Europaring 60, 40878 Ratingen. CARPO verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs wie insbesondere die Kündigungsmöglichkeit nach Ziffer 9.5 hinzuweisen.
Für die Überlassung von Breitbandanschlüssen und alle von CARPO in Zusammenhang damit erbrachten Leistungen gelten die „CARPO Allgemeine Geschäftsbedingungen für ADSL-Anschlüsse – Privatkunden“.

1.3 CARPO erkennt Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, die von den AGB insgesamt oder teilweise abweichen, nicht an. Dies gilt nicht, wenn CARPO mit dem Kunden ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden auch dann nicht Bestandteil des Vertrages zwischen CARPO und dem Kunden, wenn CARPO Leistungen in Kenntnis von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden erbringt.

2. Grundleistungen von CARPO

2.1 CARPO ermöglicht dem Kunden, andere CARPO Telefonie-Anschlüsse sowie Anschlüsse öffentlicher Fest- und Mobilfunknetze zu erreichen. Der Inhalt und Umfang der Leistung ergibt sich im Einzelnen aus der jeweils aktuellen Fassung der „CARPO Leistungsbeschreibung für Internet Telefonie – Privatkunden“. Die Inanspruchnahme dieser Leistungen kann, abhängig von der Wahl des Kunden bei Vertragsschluss, im Rahmen eines Prepaid-Vertrages oder im Rahmen eines monatlich abzurechnenden Vertrages erfolgen. Etwa mit dem Kunden getroffene Vereinbarungen über die Erbringung weitergehender Leistungen durch CARPO, wie z.B. die Lieferung von Hard- oder Softwareware, bleiben unberührt. Darüber hinaus ist CARPO jederzeit berechtigt, den vertraglichen Leistungsumfang einseitig und unverbindlich zu erweitern oder solche Erweiterungen wieder zurückzunehmen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Einführung oder die Aufrechterhaltung derartiger Erweiterungen des Leistungsumfangs.

2.2 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass CARPO Internet-Telefonie im Rahmen des zur Zeit technisch und betrieblich Möglichen anbietet, wobei im Vergleich zur traditionellen Telefonie unter Umständen gewisse Einbußen in Bezug auf Verfügbarkeit, Sprachqualität und Sicherheit vorkommen können. Es kann zu zeitweiligen Einschränkungen und Unterbrechungen des Betriebes kommen, die außerhalb des Einflussbereichs von CARPO stehen und für die demgemäß keine Haftung übernommen werden kann. Im Weiteren nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass die Notruffunktion des Telefons im Vergleich zu einem Fest- oder Mobilfunknetzanschluss eingeschränkt sein kann (siehe Ziffer 12). Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Notruf nur innerhalb Deutschlands, an der CARPO genannten Adresse, funktioniert (siehe Ziffer 12).

2.3 CARPO liefert dem Kunden die vertraglich vereinbarte Hardware und Software.

2.4 Zur Vertragserfüllung kann CARPO jederzeit Dritte einsetzen.

3. Grundpflichten des Kunden

3.1 Der Kunde ist natürliche Person und nimmt die Leistungen von CARPO als Endkunde ausschließlich zu privaten Zwecken in Anspruch. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Nutzung der von CARPO erbrachten Leistungen anderen als den mit ihm in einem Haushalt lebenden Personen zur Nutzung zu überlassen.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, CARPO jederzeit seine aktuellen Daten wie Namens- und Adressdaten seines Wohnsitzes bekannt zu geben und entsprechende Änderungen unverzüglich online, schriftlich per Post oder per Fax mitzuteilen. Der Kunde hat CARPO umgehend über jede unerlaubte Nutzung oder den Verlust seiner Vertragsdaten zu informieren. Der Kunde muss die Benutzerdaten, im Besonderen Kundennummer und Passwort, an einem sicheren Ort aufbewahren und darf sie Dritten nicht zur Verfügung stellen. CARPO wird den Kunden nie per E-Mail oder durch Telefonanruf nach der Kundennummer in Kombination mit dem Passwort fragen.

3.3 Der Kunde ist verpflichtet, bei der Nutzung der Dienstleistungen von CARPO diese AGB, die übrigen Vertragsbestimmungen sowie die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Die Dienstleistungen dürfen nicht zur Erfüllung von strafrechtlichen Tatbeständen missbraucht werden, insbesondere nicht zur Verbreitung von rassistischem, gewaltverherrlichendem oder pornographischem Material. Dem Kunden ist es ebenfalls untersagt, die Leistungen von CARPO zu unsachgemäßen, sitten- oder rechtswidrigen Zwecken zu verwenden und anderen Personen eine solche Nutzung zu gestatten. Als Missbrauch gilt namentlich auch die entgeltliche Überlassung der von CARPO erbrachten Leistungen durch den Kunden an Dritte.
Sollte CARPO feststellen, dass ihre Leistungen dennoch in diesem Sinne verwendet werden, so ist CARPO berechtigt, ohne Voranzeige ihre Leistung dem Kunden gegenüber einzustellen und den Schaden geltend zu machen.

4. Entgelt und Zahlungsbedingungen

4.1 Das für die Lieferungen und Leistungen von CARPO zu zahlende Entgelt richtet sich – vorbehaltlich einer Änderung nach Ziffer 4.2 - nach den zum Zeitpunkt des Vertragschlusses mit dem Kunden vereinbarten Tarifen und Entgelten. Ist mit dem Kunden eine Grundgebühr vereinbart, so hat CARPO das Recht, diese monatlich im Voraus einzuziehen. Die geschuldeten Beträge aus der Benutzung von Mehrwertdiensten werden dem Kunden gegenüber zusammen mit den anfallenden Verbindungsentgelten am Ende jedes Monats der Vertragslaufzeit für den zurückliegenden Monat abgerechnet, soweit keine sofortige Abrechnung über ein Prepaid-Guthaben vereinbart wurde. In Abweichung davon ist Carpo berechtigt, derartige erbrachte Leistungen außerordentlich und gegebenenfalls wiederholt auch während eines monatlichen Abrechnungszeitraums gegenüber dem Kunden abzurechnen, wenn das für die erbrachten Leistungen anfallende Entgelt einen Betrag von EUR 100,00 erreicht. Die abgerechnete Vergütung wird mit Zugang der Rechnung beim Kunden fällig. Der erste Abrechnungsmonat beginnt am Tag der Freischaltung des CARPO Telefonie-Anschlusses. Die folgenden Abrechnungsmonate enden jeweils einen Tag vor dem Tag jedes folgenden Kalendermonats, der durch seine Zahl dem Tag der Freischaltung des CARPO Telefonie-Anschlusses entspricht. Fehlt dieser Tag in einem Kalendermonat, so endet der Abrechnungsmonat bereits am vorletzten Tag dieses Kalendermonats.

4.2 CARPO wird Änderungen des Entgelts im Internet publizieren. Preiserhöhungen bedürfen der Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung gilt als erteilt, sofern der Kunde der in Textform mitgeteilten Preiserhöhung nicht binnen 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform widerspricht. Die Erklärung des Widerspruchs kann schriftlich an folgende Adresse erfolgen: CARPO Deutschland GmbH, Europaring 60, 40878 Ratingen. CARPO verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs wie insbesondere die Kündigungsmöglichkeit nach Ziffer 9.5 hinzuweisen.

4.3 Soweit CARPO nicht ausdrücklich etwas anderes mit dem Kunden vereinbart, gelten folgende Zahlungsmodalitäten: Die Zahlung der Entgelte kann ausschließlich durch Lastschrifteinzug oder durch Verrechnung mit einem Prepaid-Guthaben erfolgen. CARPO wird die Rechnung dem Kunden am Tag der Rechnungsstellung per E-Mail oder in seinem persönlichen Konfigurationsmenü bekannt geben. Der Kunde ermächtigt CARPO, angefallene Entgelte über sein angegebenes Konto einzuziehen. Bei Rücklastschriften, die der Kunde zu vertreten hat, berechnet CARPO EUR 8,00 pro Lastschrift, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Verlangt der Kunde eine Versendung der Rechnung auf dem Postweg, ist CARPO berechtigt, die Erstattung zusätzlich anfallender Kosten zu verlangen. Die Höhe ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste.

4.4 Gegen Forderungen von CARPO kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

4.5 CARPO kann die Abrechnung der Leistungen aus anderen Verträgen z.B. für Carpo-ADSL-Anschlüsse mit den Rechnungen für die VOIP Telefonie und Rechnungen für den Kauf von Produkten kombinieren. Ein Wechsel des Tarifes ist nur zum Ende des Abrechnungsmonats möglich. Der Wechsel von einer monatlichen Abrechnung zu einem Prepaid-Vertrag oder umgekehrt bedarf der Zustimmung von Carpo.

4.6 CARPO ist bei geringfügigen Rechnungsbeträgen berechtigt, die Rechnungsstellung zu verschieben.

4.7 Gerät der Kunde mit seinen Zahlungspflichten gegenüber CARPO in Höhe von mindestens EUR 75,00 in Verzug und ist eine etwa vom Kunden geleistete Sicherheit verbraucht, so ist CARPO berechtigt, den CARPO Telefonie-Anschluss zwei Wochen nach schriftlicher Androhung und Hinweis auf die Möglichkeit des Kunden, Rechtsschutz vor den Gerichten zu suchen, zu sperren.

4.8 Carpo ist berechtigt, den CARPO Telefonie-Anschluss ohne schriftliche Androhung und mit sofortiger Wirkung zu sperren, wenn
- der Kunde Veranlassung zu einer fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses gegeben hat oder
- eine Gefährdung der Einrichtungen von CARPO, insbesondere des Netzes, durch Rückwirkungen von Endeinrichtungen oder eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit droht oder
- das Entgeltaufkommen in sehr hohem Maße ansteigt und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Kunde bei einer späteren Durchführung der Sperre Entgelte für in der Zwischenzeit erbrachte Leistungen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig entrichtet und geleistete Sicherheiten verbraucht sind und die Sperre nicht unverhältnismäßig ist.

4.9 In den Fällen einer Sperrung des CARPO Telefonie-Anschlusses nach Ziffer 4.7 oder Ziffer 4.8 bleibt der Kunde verpflichtet, die monatlichen Entgelte weiter zu zahlen.

4.10 Gerät der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Entgelte bzw. eines nicht unerheblichen Teils dieser Entgelte oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Entgelte in Höhe eines Betrages, der den monatlichen Grundpreis für zwei Monate erreicht, in Verzug, so ist CARPO berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund zu kündigen.

4.11 CARPO kann bei begründeten Zweifeln an der Einhaltung der vertraglichen Zahlungsbedingungen von ihren Kunden jederzeit Sicherheitsleistungen verlangen.

5. Datenschutz und Geheimhaltung

5.1 CARPO verpflichtet sich, personenbezogene Kundendaten sorgfältig unter Einhaltung der Bestimmungen des Datenschutzrechtes zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. CARPO erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden, die zur Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, Änderung oder Beendigung des Vertrages erhoben werden (nachfolgend: Bestandsdaten), soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist, nur zur Erreichung dieser Zwecke.

5.2 CARPO ist berechtigt, Bestandsdaten zur Kundenberatung, zur Werbung für eigene Angebote sowie zur Marktforschung zu verarbeiten und zu verwenden, soweit dies für diese Zwecke erforderlich ist.

5.3 CARPO ist berechtigt, folgende personenbezogene Daten (nachfolgend: Verkehrsdaten) zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen, wenn dies zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist:
- die Nummer oder Kennung der beteiligten Anschlüsse oder der Endeinrichtung, personenbezogene Berechtigungskennungen, bei Verwendung von Kundenkarten auch die Kartennummer, bei mobilen Anschlüssen auch die Standortdaten,
- den Beginn und das Ende der jeweiligen Verbindung nach Datum und Uhrzeit und, soweit die Entgelte davon abhängen, die übermittelten Datenmengen,
- den vom Nutzer in Anspruch genommenen Telekommunikationsdienst,
- die Endpunkte von festgeschalteten Verbindungen, ihren Beginn und ihr Ende nach Datum und Uhrzeit und, soweit die Entgelte davon abhängen, die übermittelten Datenmengen,
- sonstige zum Aufbau und zur Aufrechterhaltung der Telekommunikation sowie zur Entgeltabrechnung notwendige personenbezogene Daten.

5.4  CARPO stellt dem Kunden einen über sein persönliches Konfigurationsmenü auf der Website von CARPO einsehbaren Einzelverbindungsnachweis hinsichtlich der über den Anschluss des Kunden hergestellten Verbindungen zur Verfügung. Soweit der Kunde dies über die Vornahme der entsprechenden Einstellungen in seinem persönlichen Konfigurationsmenü oder in Textform beantragt, macht CARPO in den zur Verfügung gestellten Einzelverbindungsnachweisen die letzten drei Ziffern einer jeden dargestellten Verbindung unkenntlich. Der Kunde wird alle zum Haushalt gehörenden Mitbenutzer des CARPO Telefonie-Anschlusses und künftige Mitbenutzer unverzüglich darüber informieren, dass ihm die Verkehrsdaten zur Erteilung des Nachweises bekannt gegeben werden.

5.5 Adress- und Negativdaten werden, soweit der Kunde darin eingewilligt hat, an mit Carpo verbundene Konzernunternehmen gegebenenfalls auch im EU- und Nicht-EU-Ausland übermittelt.

5.6 Erbringt CARPO zusammen mit Dritten oder über Dritte – im In- und Ausland – eine Leistung, namentlich Anrufe auf Netze anderer Anbieter, Informationsdienste, Roaming, WAP, Info-Kiosk usw., oder bezieht der Kunde Leistungen von Dritten über das Netz von CARPO, so kann CARPO diesen Dritten Daten über die Kunden bekannt geben, soweit diese Bekanntgabe für die Erbringung und Abwicklung dieser Leistungen oder für das Inkasso notwendig sind. Liegt weder grobe Fahrlässigkeit noch Vorsatz von CARPO vor, haftet CARPO hierbei jedoch nicht für eventuell missbräuchliche Verwendung der Daten durch Dritte.

5.7 Es wird darauf hingewiesen, dass die Aufbewahrung, Bearbeitung und die Weitergabe von Personendaten im Ausland anderen Gesetzen unterstehen kann als in Deutschland.

5.8 Im Rahmen der Bearbeitung von Personendaten, die für den Abschluss oder die Abwicklung eines Vertrages notwendig sind, kann CARPO mit Behörden sowie mit Unternehmen, die mit der Schuldeintreibung oder Kreditauskunft betraut sind, Daten austauschen oder ihnen Daten übergeben, wenn der Austausch oder die Übergabe zur Prüfung der Kreditwürdigkeit oder zur Geltendmachung von Forderungen erfolgt.

6. E-Mail und andere Internet-Services

6.1 Der Kunde ist für den Inhalt seiner E-Mails selbst verantwortlich. Es ist dem Kunden untersagt, den E-Mail-Dienst von CARPO für rechts- und vertragswidrige Zwecke wie insbesondere zur Beunruhigung oder persönlichen Belästigung von Dritten oder zur Behinderung der ordnungsgemäßen Benutzung eines anderen Internet-Anschlusses zu benutzen.

6.2 Der Versand von Massenwerbung ist grundsätzlich verboten, bzw. nur erlaubt, wenn nachweislich eine Kundenbeziehung zwischen dem Kunden und den E-Mail-Empfängern besteht oder wenn die Sammlung der verwendeten E-Mail-Adressen im Opt-in Verfahren erfolgt ist.

6.3 Bestehen begründete Anzeichen für eine rechtswidrige Benutzung, wird eine solche von einer Behörde angezeigt oder ist eine solche durch rechtskräftiges Urteil festgestellt, kann CARPO die Daten des Missbrauchs verdächtigten Kunden der zuständigen Behörde bekannt geben.

6.4 CARPO übernimmt keine Gewähr dafür, dass ein eventueller Spam- und Viren-Filter vollständigen Schutz vor dem Empfang von Spam und/oder virenverseuchten E-Mails bietet. Für den Fall, dass weder grobe Fahrlässigkeit noch Vorsatz von CARPO vorliegen, wird die Haftung von CARPO für Schäden am System der Kunden durch Spam oder virenverseuchte E-Mails ausgeschlossen.

7. Lieferung von Hardware und Software; Gewährleistung

7.1 Hardware und Software, die dem Kunden geliefert wird, bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts im Eigentum von CARPO.

7.2 Der Kunde hat offensichtliche Sachmängel gelieferter Hard- und Software unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 10 Tagen seit deren Lieferung, CARPO zu melden. CARPO verpflichtet sich, die defekte Hard- bzw. Software innerhalb angemessener Zeit zu reparieren bzw. zu ersetzen (Nacherfüllung). Im Fall des Fehlschlagens der Nacherfüllung ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder nach seiner Wahl vom Kaufvertrag über die Hardware und/oder Software zurückzutreten.

7.3 Ergibt sich auf Grund der Mängelbehebung, dass die Ursache durch eine Fehlmanipulation oder Selbstinstallation des Kunden oder wegen einer anderen kundenseitigen Ursache hervorgerufen wurde, so berechtigt dies CARPO, die angefallenen Aufwendungen dem Kunden in Rechnung zu stellen.

8. Haftung von CARPO

8.1 CARPO verpflichtet sich, die Dienstleistungen sorgfältig zu erbringen. Um dies zu erreichen, werden von CARPO modernste IT- und Telekommunikationsanlagen eingesetzt. Sollten dennoch Fehler oder Mängel auftauchen, so verpflichtet sich CARPO, dieselben innerhalb angemessener Frist zu beheben.

8.2 Für von Dritten aufgrund eines gesonderten Vertrages mit dem Kunden an den Kunden erbrachte Leistungen ist CARPO nicht verantwortlich. Für solche Leistungen kann CARPO daher weder eine Zusicherung abgeben noch eine Haftung oder Gewährleistung übernehmen. Soweit sich Mängel solcher Leistungen auf die Leistungserbringung von CARPO auswirken, ist CARPO dafür nicht verantwortlich. Ebenso kann CARPO für Schäden, die dem Kunden durch Hacking, Spamming, Phishing oder andere ähnliche Handlungen entstehen, nicht belangt werden, soweit auf Seiten von CARPO weder grobe Fahrlässigkeit noch Vorsatz vorliegt.

8.3 Für Schäden haftet CARPO nur dann unbeschränkt, wenn CARPO oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) oder Garantie verletzt hat, der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von CARPO oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist, sowie im Fall von Personenschäden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

8.4 Ergibt sich auf Grund der Störungs- bzw. Mängelbehebung, dass die Ursache durch eine Fehlmanipulation des Kunden, durch die Installation oder Hardware des Kunden oder wegen einer anderen kundenseitigen Ursache hervorgerufen wurde, so berechtigt dies CARPO, die angefallenen Aufwendungen dem Kunden in Rechnung zu stellen.

8.5 Soweit CARPO Telekommunikationsdienstleistungen erbringt, ist die Haftung von CARPO für Vermögensschäden – unbeschadet der Regelung in Ziffer 8.4 – auf einen Betrag von EUR 12.500,00 je Nutzer und einen Betrag von EUR 10.000.000,00 gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten je schadensverursachendes Ereignis beschränkt.

9. Beginn, Kündigung, Sperrung, Einstellung

9.1 Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, tritt der Vertrag mit der Annahme der schriftlichen oder fernmündlich abgegebenen Bestellung einer Dienstleistung von CARPO durch den Kunden in Kraft. Im Falle einer Anmeldung via Internet beginnt der Vertrag dann, wenn der Kunde von CARPO die entsprechende Vertragsbestätigung schriftlich oder via E-Mail erhält. In jedem Falle beginnt der Vertrag, wenn die Dienstleistung vom Kunden benutzt wird.

9.2 CARPO behält sich das Recht vor, den Vertragsabschluss von der Leistung einer Sicherheit abhängig zu machen.

9.3 Der Vertrag hat die bei Vertragsschluss mit dem Kunden individuell vereinbarte Laufzeit. Nach Ablauf der Laufzeit verlängert sich die Laufzeit des Vertrages jeweils um einen Kalendermonat, wenn der Kunde der Verlängerung nicht vor Ende der Laufzeit schriftlich widerspricht. Der Widerspruch des Kunden gegen die Verlängerung der Laufzeit ist jederzeit vor Ende der Laufzeit ohne Einhaltung einer Frist möglich. CARPO kann einer Verlängerung der Laufzeit mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende der Laufzeit schriftlich widersprechen.

9.4 Im Falle eines Prepaid-Vertrages endet der Vertrag automatisch 180 Tage nach der letzten Aufladung des Prepaid-Kontos durch den Kunden, ohne dass es eines Widerspruchs durch eine der Parteien bedarf.

9.5 Das Recht von CARPO zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt (außerordentliche Vertragsauflösung). Ein wichtiger Grund liegt insbesondere im Fall einer nicht unerheblich über das übliche Maß hinausgehenden Nutzung der Leistungen von CARPO vor. Ein wichtiger Grund ist zudem insbesondere im Fall des Missbrauchs von Notrufnummern im Sinne von Ziffer 12.4 gegeben. Dasselbe gilt im Fall eines Widerspruchs des Kunden nach Ziffer 1.2 oder Ziffer 4.2. Darüber hinaus ist ein wichtiger Grund insbesondere anzunehmen, falls der Kunde nicht fristgerecht eine von CARPO geforderte Sicherheit leistet, die von CARPO erbrachten Dienstleistungen missbräuchlich verwendet werden sowie bei der Gefährdung von Einrichtungen von CARPO oder von Partnern von CARPO. Ein wichtiger Grund liegt weiterhin insbesondere im Fall der drohenden oder akuten Gefährdung von überwiegenden öffentlichen oder privaten Interessen, im Falle des in hohem Maße steigenden Entgeltaufkommens, das die Annahme rechtfertigt, dass der Kunde die Entgelte nicht vertragsgemäß entrichten können wird, und bei Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden. CARPO kann in sämtlichen zuvor genannten Fällen statt zu kündigen die Dienstleistung sperren, wobei der Vertrag insbesondere im Hinblick auf das vom Kunden zu zahlende Entgelt weiterläuft. Bei Sperrung oder außerordentlicher Vertragsauflösung haftet der Kunde für sämtliche Schäden vollumfänglich. Im Falle der Sperrung oder außerordentlichen Vertragsauflösung der Dienstleistung schuldet der Kunde insbesondere eine Bearbeitungsgebühr. Das Recht von CARPO zur fristlosen Auflösung des Vertrages aus wichtigem Grund ist ebenfalls vorbehalten, wenn CARPO oder ein Dritter feststellt, dass der Kunde die CARPO Leistungen weiterverkauft oder in gewerbsähnlichem Zusammenhang benutzt. In diesem Fall haftet der Kunde für den entstandenen Schaden.

9.6 Erfolgt die Zahlung der Gebühren nicht bis zum Ablauf der Zahlungsfrist, so ist CARPO ohne Weiteres berechtigt, die Dienstleistungen einzustellen. Wird die Rechnung nach erfolgter Mahnung bezahlt, so können die Dienstleistungen gegen Verrechnung einer Gebühr wieder aufgenommen werden.

9.7 Soweit dem Kunden Software und/oder Updates für Software zur Verfügung gestellt werden, kann der Kunde die entsprechende Vereinbarung zur Nutzungsüberlassung sowie die Vereinbarung zum Bezug der Updates hierfür jederzeit zum Ende des Vertragsmonats isoliert kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

9.8 Der Kunde wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass das Eingehen der vorliegenden Vereinbarung ihn nicht von der Einhaltung bestehender Verpflichtungen aus Verträgen auf bestimmte Dauer und/oder Kündigungsfristen mit anderen Providern entbindet.

10. Übertragung

10.1 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach schriftlicher Zustimmung von CARPO an Dritte übertragen. CARPO kann den Vertrag ohne jede Zustimmung des Kunden übertragen.

11. Lizenzrechte

11.1 CARPO gewährt dem Kunden für die Dauer des Vertragsverhältnisses ein unübertragbares und nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der von CARPO zur Verfügung gestellten Dienstleistungen und Produkte (insbesondere Software) gemäß diesen AGB und den übrigen Vertragsbestimmungen. Alle entsprechenden Immaterialgüterrechte stehen unverändert CARPO oder Dritten als Lizenzgeber zu.

11.2 An der in der Leistungsbeschreibung näher beschriebenen Software „G DATA Internet Security“ sowie dem Kunden etwa zur Verfügung gestellter Updates dieser Software räumt CARPO dem Kunden ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares, zeitlich nach Ziffer 9 sowie örtlich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränktes Nutzungsrecht zur Nutzung der Software auf einem einzelnen Rechner ein. Der Kunde ist berechtigt, eine Sicherungskopie der in Satz 1 bezeichneten Software zu erstellen. Die Anfertigung sonstiger Vervielfältigungen der in Satz 1 bezeichneten Software ist dem Kunden untersagt.

11.3 Verletzt ein Kunde in diesem Zusammenhang durch nicht vertragsgemäße Nutzung oder Änderung der ihm von CARPO zur Verfügung gestellten Produkte Rechte Dritter und wird CARPO dafür in Anspruch genommen, so hat der Kunde CARPO von den entsprechenden Ansprüchen freizustellen, CARPO bei der Rechtsverteidigung die notwendige Unterstützung zu bieten und die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung für CARPO zu übernehmen.

12. Notrufnummern

12.1 Der Kunde ist verpflichtet, seine exakte Adresse (Standort) zu nennen, um die Standorterkennung bei der Anwahl von Notrufnummern sicherzustellen.

12.2 Der Kunde ist sich bewusst, dass die Standorterkennung bei der Anwahl von Notrufnummern einzig bei seiner vorgenannten Stammadresse möglich sein wird. Wählt sich der Kunde von einem anderen Standort in eine Notrufnummer ein (sog. Nomadismus), so wird die Standorterkennung nicht gewährleistet; Nomadismus ist deshalb zu vermeiden, indem der Kunde nur von einem CARPO gemeldeten fixen Anschluss aus telefoniert.

12.3 Ändert der Kunde seine Adresse, so hat er sie CARPO vorgängig schriftlich mitzuteilen.

12.4 Jegliche Art von Missbrauch der Notrufnummern ist zu unterlassen. Dazu gehört insbesondere die Nutzung der Notrufnummern in anderen als Notfällen sowie die Beeinträchtigung der Funktionalität der Notrufnummern.

13. Nummernportabilität

13.1 Der Kunde hat die Möglichkeit, seine von einem anderen Provider herrührende Rufnummer beizubehalten. In diesem Falle hat er CARPO eine entsprechende einmalige Gebühr zu entrichten.

13.2 Der Kunde hat die Möglichkeit, seine von CARPO herrührende Rufnummer auf einen anderen Provider zu übertragen. In diesem Falle hat er CARPO eine entsprechende einmalige Gebühr zu entrichten.

14. Mehrwertnummern

14.1 Der Kunde ist sich bewusst, dass einige Mehrwertnummern gesperrt sind bzw. vom Kunden selbst gesperrt werden können. Mehrwertnummern, die von CARPO gesperrt worden sind, können grundsätzlich nicht entsperrt werden.

15. Gerichtsstand, anwendbares Recht und Verjährung

15.1 Auf dieses Vertragsverhältnis ist deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf, abgeschlossen in Wien am 11. April 1980, CISG) anwendbar.

15.2 Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergebenden Streitigkeiten – unter dem Vorbehalt abweichender zwingender gesetzlicher Gerichtsstände - Düsseldorf.

15.3 Die regelmäßige Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden gegen CARPO beträgt 2 Jahre.

16. WIDERRUFSRECHT

16.1 DER KUNDE KANN SEINE VERTRAGSERKLÄRUNG INNERHALB VON ZWEI WOCHEN OHNE ANGABE VON GRÜNDEN IN TEXTFORM (Z.B. BRIEF, FAX, E-MAIL) WIDERRUFEN. DIE FRIST BEGINNT MIT ZUGANG DER ELEKTRONISCHEN ODER SCHRIFTLICHEN VERTRAGSBESTÄTIGUNG DURCH CARPO BEIM KUNDEN. ZUR WAHRUNG DER WIDERRUFSFRIST GENÜGT DIE RECHTZEITIGE ABSENDUNG DES WIDERRUFS. DER WIDERRUF IST ZU RICHTEN AN: CARPO DEUTSCHLAND GMBH, EUROPARING 60, 40878 RATINGEN.

16.2 IM FALLE EINES WIRKSAMEN WIDERRUFS SIND DIE BEIDERSEITS EMPFANGENEN LEISTUNGEN ZURÜCKZUGEWÄHREN UND GGF. GEZOGENE NUTZUNGEN (Z.B. ZINSEN) HERAUSZUGEBEN. KANN DER KUNDE CARPO DIE EMPFANGENEN LEISTUNGEN GANZ ODER TEILWEISE NICHT ODER NUR IN VERSCHLECHTERTEM ZUSTAND ZURÜCKGEWÄHREN, MUSS DER KUNDE INSOWEIT GGF. WERTERSATZ LEISTEN.

16.3 DAS WIDERRUFSRECHT DES KUNDEN ERLISCHT VORZEITIG, WENN CARPO MIT DER AUSFÜHRUNG DER DIENSTLEISTUNG MIT DER AUSDRÜCKLICHEN ZUSTIMMUNG DES KUNDEN VOR ENDE DER WIDERRUFSFRIST BEGONNEN HAT ODER DER KUNDE DIESE SELBST VERANLASST HABEN (Z.B. DURCH DOWNLOAD ETC.).

16.4 DIE LADUNGSFÄHIGE ANSCHRIFT VON CARPO LAUTET: CARPO DEUTSCHLAND GMBH, EUROPARING 60, 40878 RATINGEN.